Klasse AM |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
Vierrädrige LeichtKfz mit:
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Einschluss: Keine Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S |
16 Jahre |
Klasse A1 |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Krafträder mit
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
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Einschluss: AM Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt |
16 Jahre |
Klasse A2 |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Krafträder mit
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich Einschluss: AM, A1 |
18 Jahre |
Klasse A |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
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Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich Einschluss: AM, A1, A2 |
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A" 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. |
Klasse D1 |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Kfzausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A
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Vorbesitz: B |
21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung |
Klasse D1E |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
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Vorbesitz: D1 Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1 Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max. 12.000 kg" |
21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung |
Klasse D |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A
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Vorbesitz: B Einschluss: D1 |
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. |
Klasse DE |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
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Vorbesitz: D Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 |
18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. |
Klasse B |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 and A mit
Anhängerregelung
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Einschluss: AM, L Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung |
18 Jahre 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) |
Klasse B96 |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
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Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich. | vgl. Klasse B |
Klasse BE |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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Vorbesitz: B Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein! |
vgl. Klasse B |
Klasse L |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
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16 Jahre | |
Klasse T |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen
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Einschluss: AM, L | 16 Jahre |
Klasse C1 |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 and A mit
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Vorbesitz: B | 18 Jahre |
Klasse C1E |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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Vorbesitz: C1 Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" |
18 Jahre |
Klasse C |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
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Vorbesitz: B Einschluss: C1 |
21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
Klasse CE |
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Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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Vorbesitz: C Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D |
21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
Nach neuem EU-Recht ab dem 19.01.2013. Eine Übersicht über die aktuellen Führerscheinklassen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr.
Theoretische Ausbildung:
Bei Vorbesitz eines Führerscheins verringert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung nach Bedarf, danach
Um die Ziele der Begleitphase möglichst umfassend zu erreichen wird den Fahranfängern und ihren Begleitern dringend empfohlen, sich umfassend zu den Modellregeln und Besonderheiten zu informieren. Viele Fahrschulen bieten Vorbereitungskurse an.
Theoretische Prüfung:
Führestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
Praktische Prüfung:
Frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres
Nach dem 17. Geburtstag erfolgt die Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Mit dieser darf bundesweit in Begleitung gefahren werden.
Voraussetzungen an den/die Begleiter:
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit der Prüfungsbescheinigung ohne Begleitperson im Inland gefahren werden. Der Umtausch der Prüfungsbescheinigung in den Kartenführerschein muss spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.
City-Fahrschule Krug
Mühlenstraße 16
29221 Celle
05141 92080
05141 920888